Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, das kommunale Vorkaufsrecht nach den §§ 24 ff. BauGB weiter
auszuüben.
- Der Rat beschließt die
Erhöhung der Verwaltungsgebühren für die Zurückweisungsbescheide und die
Negativatteste entsprechend der Anlage 1 und ändert hierzu die in der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln unter den Ziffern 23.6.1 und
23.6.2 aufgeführten Gebührentatbestände entsprechend.
- Der Rat beschließt zudem,
die vorhandenen A 7/ EG 7- Stellen der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer
Dienst) von 5,5 auf 4 zu reduzieren und die vorhandenen A 11/ EG 10-
Stellen der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) von 2 auf 3,5 zu
erhöhen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 23.750,- EUR werden
überplanmäßig im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen zur
Verfügung gestellt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan
durch Mehrerträge in Teilplanzeile 04 - öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt