Beschluss:
Der Rat beschließt
- die Änderung und Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen für Kinder und außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen“ vom 04.08.2006 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten Fassung, die zum 01.08.2008 in Kraft tritt.
- ab dem 01.08.2008 das Essensgeld der Kinder, deren
Eltern von der Zahlung des Elternbeitrags nach der o.g. Satzung befreit
sind, auf 1,00 € je Mahlzeit zu reduzieren.
Im Haushaltsjahr 2008 ff erfolgt die Finanzierung unter Berücksichtigung der Strukturen des neuen NKF-Haushaltes aus der Produktgruppe 0601, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.