Nachtrag: 09.03.2020 Nummer 1
Sitzung: 19.03.2020 STA/0047/2020
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0095/2020
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1. Der Rat beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet 'Otto und Langen-Quartier' in Köln-Mülheim die als Anlage 1 beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Ergänzend zu dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.