Nachtrag: 09.03.2020 Nummer 2
Sitzung: 19.03.2020 STA/0047/2020
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0370/2020
1. Der Stadtentwicklungsausschuss stellt klar,
dass sein Beschluss vom 21.09.2017 weiterhin gilt, demgemäß im geplanten
„Laurenz-Carré“ in der Kölner Altstadt öffentlich geförderter Wohnungsbau in
Höhe von mindestens 30 % der zu errichtenden Wohneinheiten vorzusehen ist.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss fordert die
Verwaltung daher auf, sowohl diesen Beschluss als auch die Grundsatzbeschlüsse
des Rates betr.
-
Handlungskonzept
Preiswerter Wohnungsbau (2010)
-
Kooperatives
Baulandmodell Köln (zuletzt 2017)
anzuwenden. Gemäß beiden
Grundlagenbeschlüssen ist auch im Laurenz-Quartier zwingend eine Quote des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus von 30 % vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke – abgelehnt.
Hinweis:
Die Angelegenheit wurde gemeinsam mit der Beschlussvorlage „Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrags zum städtebaulichen Planungskonzept „Laurenz-Carré" in Köln-Altstadt/Nord“ (Tagesordnungspunkt 6.9) behandelt.