Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 11.905.000 € im Teilergebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten im Haushaltsjahr 2019.

Der Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf:

Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen     1.050.000 €

Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen                                         9.000.000 €

Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen                                                  105.000 €

Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen                         1.750.000 €

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2019 durch Wenigeraufwendungen im

Teilergebnisplan 0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen
- Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen                          250.000 €

 

Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen                                                                                        1.400.000 €

 

Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau- Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                                                       800.000 €

 

Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen                                                                       9.455.000 €


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.