Beschluss:
Der
Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von
insgesamt 11.905.000 € im Teilergebnisplan 0108, Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten im Haushaltsjahr 2019.
Der
Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf:
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 1.050.000 €
Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen 9.000.000
€
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 105.000 €
Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen 1.750.000 €
Die
Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2019 durch Wenigeraufwendungen im
Teilergebnisplan
0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen
- Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen 250.000 €
Teilergebnisplan
1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen 1.400.000 €
Teilergebnisplan
1302 - Wasser und Wasserbau- Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
800.000 €
Teilergebnisplan
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 9.455.000 €
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen AfD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.