Sitzung: 05.05.2020 JHA/0051/2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
5.2.1 Dieser schriftlicher Antrag des BDKJ vom 29.04.2020
gem. § 3 der Geschäftsordnung
des
Rates der Stadt Köln wird von 6.2.2 vorgezogen und unter TOP 5.2.1 besprochen.
Beschluss:
Es ist der Wille des Jugendhilfeausschusses, die
Fristverlängerung bis zum 30.06.2021
zur
Verwendung der Mittel, welche im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 den
Jugendverbänden zur Verfügung gestellt wurden, zu ermöglichen. Die Verwaltung
nimmt den Wunsch zur Klärung mit der Kämmerei auf und wird im nächsten
Jugendhilfeausschuss berichten.
Abstimmungsergebnis:
- 13 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· 2 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1)
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkung:
Herr Braun (Sportjugend im Stadtsportbund Köln e.V.) stimmt stellvertretend für Frau Kupferer ab.