Nachtrag: 24.03.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO folgende Dringlichkeitsentscheidung:

Beschluss:

Wir beschließen, dass für die Zeit der Schließung von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offenen Ganztagsschulen) den Eltern anteilig nach den Schließungstagen für den o.g. Zeitraum die Elternbeiträge und bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemeldeten Kindern auch das Essensgeld erstattet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.