Nachtrag: 24.03.2020
Sitzung: 26.03.2020 Rat/0060/2020
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0893/2020
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1
Satz 3 GO folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Beschluss:
Wir
beschließen, dass für die Zeit der Schließung von Kindertagesbetreuungen
(Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offenen Ganztagsschulen) den
Eltern anteilig nach den Schließungstagen für den o.g. Zeitraum die
Elternbeiträge und bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemeldeten
Kindern auch das Essensgeld erstattet wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.