Beschluss: Kenntnis genommen

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Die FDP-Fraktion bittet um Klärung:

 

Zu diesem Thema gab es an die Verwaltung aus der Sitzung vom 11.11.2019 unter dem TOP 9.1.2 zur dortigen Vorlage der Richtlinie einen Prüfauftrag an die Verwaltung. Dabei wurden durch die BV Änderungen formuliert, die den besonderen Bedingungen in Meschenich gerecht werden sollen.

Die jetzige Vorlage unter TOP 10.2.2 stellt eine Stellungnahme der Verwaltung auf den Beschluss der BV dar.

 

Daher wird zunächst moniert, dass es hierbei offensichtlich lediglich bei einer reinen Mitteilung bleibt, obwohl die BV Rodenkirchen alleiniges Entscheidungsorgan ist. Daher wäre es zu erwarten gewesen, dass die Vorlage unter Aufnahme der durch die Verwaltung unterstützten Änderungen, verbunden mit der vorliegenden Stellungnahme, der BV erneut als Verwaltungsvorlage zur Abstimmung vorgelegt wird.

 

Dies gilt umso mehr, als dass Punkt 3) der nun unter 10.2.2 vorliegenden Mitteilung aus Sicht der FDP Fraktion nochmalig der BV zur Bewertung vorgelegt werden sollte. So scheint die Verwaltung auf einer 30%igen Abschlagszahlung zu bestehen. Die BV propagierte unter der Beachtung der Besonderheiten in Meschenich eine komplette Vorabzahlung. Beide Ansichten sind begründet. Mangels einer rechtlichen Vorschrift ist es aber im Sinne eines Kompromisses möglich, die Quote der Abschlagszahlung dennoch auf einen Betrag von

über 30 % und unter 100% zu erhöhen. Diese Entscheidung sollte der BV überlassen werden, wobei die FDP Fraktion einen Betrag in Höhe von 60 % unterstützen würde. Dies erfordert nach Ansicht der FDP die besondere Situation in Meschenich.