Der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der
Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den
Jahresabschluss zum 31.08.2017 sowie den Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 01.09.2016 bis 31.08.2017, der mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.01.2019 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH versehen ist, fest.
2.
Im
Wirtschaftsjahr 2016/17 haben die Bühnen einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 623.696,02 € erwirtschaftet.
Unter Einschluss eines Gewinnvortrags von 12.042.494,23 € ergibt sich damit zum
31.08.2017 ein Bilanzgewinn in Höhe von 11.418.798,21 €. Da der Rat im Rahmen
der Feststellung des Jahresabschlusses 2015/16 (Ratsbeschluss 3142/2018 vom
22.11.2018) bereits über einen Teilbetrag des Gewinnvortrags in Höhe von
9.635.554,36 € verfügt hat, soll der verbleibende Bilanzgewinn (1.783.243,85 €)
um eine anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage (605.822,46 €)
zum Ausgleich des Sanierungsverlustes 2016/17 erhöht und wie folgt verwendet
werden:
verbleibender
Bilanzgewinn 31.08.2017 |
1.783.243,85 € |
||
Auflösung
zweckgebundene Rücklage Sanierung |
605.822,46 € |
||
Vortrag auf neue
Rechnung |
2.389.066,31 € |
Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen
nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 € |
|||
Gewinnrücklagen (zweckgebunden) |
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Spielbetrieb |
0,00 € |
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Interim |
1.274.000,00 € |
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Sanierung |
9.029.731,90 € |
|||
10.303.731,90 € |
||||
Gewinnvortrag |
2.389.066,31 € |
|||
Eigenkapital 31.08.2017 |
12.742.798,21 € |
|||
- Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.