Der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2017 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2016 bis 31.08.2017, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.01.2019 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH versehen ist, fest.

2.    Im Wirtschaftsjahr 2016/17 haben die Bühnen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von      623.696,02 € erwirtschaftet. Unter Einschluss eines Gewinnvortrags von 12.042.494,23 € ergibt sich damit zum 31.08.2017 ein Bilanzgewinn in Höhe von 11.418.798,21 €. Da der Rat im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2015/16 (Ratsbeschluss 3142/2018 vom 22.11.2018) bereits über einen Teilbetrag des Gewinnvortrags in Höhe von 9.635.554,36 € verfügt hat, soll der verbleibende Bilanzgewinn (1.783.243,85 €) um eine anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage (605.822,46 €) zum Ausgleich des Sanierungsverlustes 2016/17 erhöht und wie folgt verwendet werden:

verbleibender Bilanzgewinn 31.08.2017

1.783.243,85 €

Auflösung zweckgebundene Rücklage Sanierung

605.822,46 €

Vortrag auf neue Rechnung

2.389.066,31 €

Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:

Gezeichnetes Kapital

50.000,00 €

Gewinnrücklagen (zweckgebunden)

  

   Spielbetrieb

0,00 €

   Interim

1.274.000,00 €

   Sanierung

9.029.731,90 €

10.303.731,90 €

Gewinnvortrag

2.389.066,31 €

Eigenkapital 31.08.2017

12.742.798,21 €

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

  1. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.