Der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2018 sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2017 bis 31.08.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30.09.2019 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG fest.

 

2.    Im Wirtschaftsjahr 2017/18 haben die Bühnen einen Jahresverlust in Höhe von      2.032.699,70 € erwirtschaftet, von dem nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres (1.783.243,85 €) ein Bilanzverlust von 249.455,85 € verbleibt. Unter Einschluss des zusätzlichen Gewinnanteils von 605.822,46 € (gemäß Ratsbeschlusses 1770/2019 vom 26.03.2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses 31.08.2017) ergibt sich zum 31.08.2018 ein Bilanzgewinn von 356.366,61 €. Dieser soll um eine weitere anteilige Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage (532.202,71 €) zum Ausgleich des Sanierungsverlustes 2017/18 erhöht und wie folgt verwendet werden:

 

vorläufiger Bilanzgewinn 31.08.2018

356.366,61 €

Auflösung zweckgebundene Rücklage Sanierung

532.202,71 €

Vortrag auf neue Rechnung

888.569,32 €

 

 

  1. Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach Ergebnisverwendung wie folgt dar:

 

Gezeichnetes Kapital

50.000,00 €

Gewinnrücklagen (zweckgebunden)

   Spielbetrieb

0,00 €

   Interim

1.274.000,00 €

   Sanierung

8.497.529,19 €

9.771.529,19 €

Gewinnvortrag

888.569,32 €

Eigenkapital 31.08.2018

10.710.098,51 €

 

 

 

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

  1. Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.