Der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt
Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2018
sowie den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2017 bis
31.08.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30.09.2019
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann AG fest.
2.
Im
Wirtschaftsjahr 2017/18 haben die Bühnen einen Jahresverlust in Höhe von 2.032.699,70 € erwirtschaftet, von dem
nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres (1.783.243,85 €) ein
Bilanzverlust von 249.455,85 € verbleibt. Unter Einschluss des zusätzlichen
Gewinnanteils von 605.822,46 € (gemäß Ratsbeschlusses 1770/2019 vom 26.03.2020
zur Feststellung des Jahresabschlusses 31.08.2017) ergibt sich zum 31.08.2018
ein Bilanzgewinn von 356.366,61 €. Dieser soll um eine weitere anteilige
Auflösung der bestehenden Sanierungsrücklage (532.202,71 €) zum Ausgleich des
Sanierungsverlustes 2017/18 erhöht und wie folgt verwendet werden:
vorläufiger
Bilanzgewinn 31.08.2018 |
356.366,61 € |
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Auflösung
zweckgebundene Rücklage Sanierung |
532.202,71 € |
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Vortrag auf neue
Rechnung |
888.569,32 € |
- Damit stellt sich das Eigenkapital der Bühnen nach
Ergebnisverwendung wie folgt dar:
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 € |
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Gewinnrücklagen (zweckgebunden) |
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Spielbetrieb |
0,00 € |
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Interim |
1.274.000,00 € |
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Sanierung |
8.497.529,19 € |
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9.771.529,19 € |
||||
Gewinnvortrag |
888.569,32 € |
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Eigenkapital 31.08.2018 |
10.710.098,51 € |
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- Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.