Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über die vier Ziffern aus dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. getrennt abstimmen:

Beschlüsse:

Beschluss 1:

 

1.    Dem Investor wird aufgetragen, zu 100 Prozent geförderte oder alternativ im bisherigen Verhältnis statt 70 Prozent freifinanzierte, dauerhaft im Preis gesenkte Wohneinheiten zu errichten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

 

Beschluss 2:

 

2.    Bei der Planung ist eine ausreichend breite Grünachse mit Wegeverbindung bis zum alten Kalker Friedhof an der Kapellenstraße vorzusehen und später auch zu realisieren. In diese kann die KiTa und der öffentliche Spielplatz integriert werden. Hierdurch kann die öffentliche Grünfläche in der geforderten Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden im Zweifel zu Lasten der Anzahl der Gesamtwohnfläche und des Profits.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

Beschluss 3:

 

3.    Nicht nur den kommerziellen Nutzern sind Ersatzimmobilien anzubieten, sondern auch den diversen Akteuren der derzeitigen alternativen Nutzungen, wie für die Proberäume, Galerien und andere sozio-kulturelle Initiativen auf dem Gelände. Dies kann auch durch Integration in den neuen Baukörper erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

Beschluss 4:

 

4.    Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nutzungskonfliktes zu finden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Anschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den ergänzten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ändern:

 

  • In Ziffer 1 werden nach dem Text „[…] öffentliche Grünflächen (Spielplatz)“ die folgenden beiden Wörter eingefügt: kulturelle Nutzung

 

  • Der Text in Ziffer 1 wird am Ende wie folgt ergänzt:

    […]; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.).

 

  • Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Hauptstraße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

 

 

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den beschlossenen Änderungen/Ergänzungen aus den beiden Anträgen zur Abstimmung:

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstücke 44, 188 und 251) —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.).

Der in der Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Hauptstraße in den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen.

Der Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des Nutzungskonfliktes zu finden.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.