Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer lässt zunächst über die vier Ziffern aus dem Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE. getrennt abstimmen:
Beschlüsse:
Beschluss
1:
1.
Dem
Investor wird aufgetragen, zu 100 Prozent geförderte oder alternativ im
bisherigen Verhältnis statt 70 Prozent freifinanzierte, dauerhaft im Preis
gesenkte Wohneinheiten zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
Beschluss
2:
2.
Bei
der Planung ist eine ausreichend breite Grünachse mit Wegeverbindung bis zum
alten Kalker Friedhof an der Kapellenstraße vorzusehen und später auch zu
realisieren. In diese kann die KiTa und der öffentliche Spielplatz integriert
werden. Hierdurch kann die öffentliche Grünfläche in der geforderten
Mindestgröße von 5.000 m² realisiert werden im Zweifel zu Lasten der Anzahl der
Gesamtwohnfläche und des Profits.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Fraktion DIE LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
abgelehnt.
Beschluss
3:
3.
Nicht
nur den kommerziellen Nutzern sind Ersatzimmobilien anzubieten, sondern auch
den diversen Akteuren der derzeitigen alternativen Nutzungen, wie für die
Proberäume, Galerien und andere sozio-kulturelle Initiativen auf dem Gelände.
Dies kann auch durch Integration in den neuen Baukörper erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei
Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.
Beschluss
4:
4.
Der
Investor führt mit allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung
des Nutzungskonfliktes zu finden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Anschließend
lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über den ergänzten Änderungsantrag
der SPD-Fraktion abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, den
Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ändern:
- In Ziffer 1 werden nach dem Text „[…]
öffentliche Grünflächen (Spielplatz)“ die folgenden beiden Wörter
eingefügt: kulturelle Nutzung
- Der Text in Ziffer 1 wird am Ende wie
folgt ergänzt:
[…]; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist, andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers, Band-Räume, u. ä.).
- Der in der Variante 2 vorgesehene
öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Hauptstraße in den hinteren
Bereich des Plangebietes zu verlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer stellt abschließend den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit
den beschlossenen Änderungen/Ergänzungen aus den beiden Anträgen zur
Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet südlich der Kalker Hauptstraße, westlich der Wippermannstraße und östlich
der Wohnbebauung an der Zechenstraße in Köln-Kalk (Gemarkung Kalk, Flur 26,
Flurstücke 44, 188 und 251) —Arbeitstitel: "Kalker Hauptstraße/Wippermannstraße" in Köln-Kalk— einzuleiten mit dem Ziel,
Wohnbebauung, öffentliche Grünflächen (Spielplatz), kulturelle Nutzung und eine Kindertageseinrichtung festzusetzen; dies unter der Maßgabe, in der Planung eine
Zuwegung über die Wippermannstraße zur Hausnummer 26 (Zugang zum Kunsthaus
Kalk) zu berücksichtigen und der Prüfung, ob und wie weit eine Integration des
bestehenden Gebäudes Wippermannstraße 12 in die Gesamtplanung möglich ist,
andernfalls eine Integration in den neuen Baukörper oder dem Vorschlag eines
Alternativstandorts für die in dem Gebäude ansässigen Kulturräume (Ateliers,
Band-Räume, u. ä.).
Der in der
Variante 2 vorgesehene öffentliche Spielplatz ist von der Kalker Hauptstraße in
den hinteren Bereich des Plangebietes zu verlegen.
Der Investor führt mit
allen Nutzern Gespräche, um eine für alle Seiten gute Lösung des
Nutzungskonfliktes zu finden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.