Antrag: Maßnahmen gegen Jugendkriminalität

Zusatz: (Tischvorlage)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss über den Änderungsantrag:

Die Anlage 5 wird wie folgt geändert:
Ziff 3:

Im ersten Punkt wird für die Gesundheitsverwaltung 1 Stelle zur Unterstützung der Koordination und Anlaufstelle im Suchtbereich eingerichtet.
2 weitere Stellen werden für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bei Trägern aus der Suchtarbeit mit besonderen Erfahrungen mit den entsprechenden Zielgruppen gefördert.
2 weitere Stellen, bisher im Bereich Suchtclearing vorgesehen, werden dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zur Steuerung und Intervention durch Streetwork zugeordnet. Darüber hinaus erhält ein Träger aus dem Bereich Diversionsmaßnahmen Zuschüsse für eine weitere Stelle.
Der Beschlusstext der Vorlage ist entsprechend zu ändern.

Anlage 6 a)
Die Verwaltung wird gebeten, das erfolgreiche Kölner Intensivtäterprogramm in Absprache mit den Kooperationspartnern Polizei und Justiz in zwei Zielrichtungen auszuweiten:

§   zahlenmäßiger Ausbau des Programms auf 150 Plätze

§   Einbeziehung sog. jugendlicher „Schwellentäter“, die knapp unter der Einstufung zum Intensivtäter liegen

Wir fordern das Land auf, die Zusammenarbeit in diesem Projekt auszubauen, ebenfalls entsprechende Ressourcen bereitzustellen sowie vorhandene Handlungsspielräume - etwa zeitnahe Strafverfolgung - zu nutzen. Die Stadt Köln ist bereit, dazu ihren Beitrag zu leisten.


Die Maßnahmen des gesamten Konzeptes werden nach zwei Jahren extern bewertet (evaluiert).

 

Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in den Jugendhilfeausschuss verwiesen

 

 

Beschluss über die Verwaltungsvorlage:

Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:

 

1.   Der Rat beschließt zum Abbau von Jugendkriminalität und Delinquenz folgende Handlungs- felder mit Gesamtkosten von 975.400 €/Jahr ab dem 01.01.2008, zunächst befristet auf 5 Jahre, zu stärken:

 

·      Ausweitung der präventiven Schulsozialarbeit ( Anlage 3)                                      230.400€

Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 4 Stellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. IVb/IVb+VG, Fg. 16 BAT eingerichtet.

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

·      Steuerung und Intervention durch Streetwork (Anlage 4)

Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 1 Koordinationsstelle Dipl. Soz. Arb., Vgr. IVa, Fg. 16 BAT sowie 2 Streetworkerstellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet.                                      182.900€

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

Für 2 weitere Stellen erhält die AWO einen Zuschuss in Höhe von                         115.200€

                                                                                                   Zwischensumme:  528.500€


Aufnehmendes Suchtclearing       (Anlage 5)

Zum Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 2 Stellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT sowie beim Gesundheitsamt 3 Stellen Dipl. Soz. Arb.,

 Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg. 10/17 BAT eingerichtet.                                                  310.100€

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus werden Zuschussmittel für einen Träger im Drogenhilfesystem
in Höhe von                                                                                                                 57.600€

bereitgestellt. Zur Frage der Trägerschaft erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

Mitternachtssport

Projektmittel für gewaltpräventive Sportangebote                                                                 79.200€

 

                                                                                                  Zwischensumme:    446.900€

                                                                                                  gesamt:                   975.400€

 

Die Mittel für die Umsetzung des Projekts sind vorläufig im HPL-Entwurf 2008 wie folgt veranschlagt: Produkt (060103), Kinder- und Jugendarbeit, mit 853.300€; Produkt 080101, Sportförderung, mit 67.500€; (beim Produkt 020101), Allg. Sicherheit und Ordnung mit 79.200€.

 

 

2. Der Rat beschließt weiterhin:

 

·      den Ausbau der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Justiz und Polizei zu einem Netz des Jugendrechts (Anlage 6) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

·      die offene Kinder– und Jugendarbeit soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgebaut und konzeptionell gestärkt werden.

 

 

In der Anlage 7 werden darüber hinaus weitere Handlungsfelder beschrieben, die in der Zusammenarbeit bei der Verhütung von Jugendkriminalität von Bedeutung sind und optimiert werden müssen.

 

Die Umsetzung des ersten Maßnahmepaketes ist als Einstieg zu betrachten. Die Ergebnisse der jährlich geplanten Auswertungskonferenz (s. Anlage 4), werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die Maßnahmen sollen im Hinblick auf die Wirksamkeit einer externen Bewertung (Evaluation) unterzogen werden. Der Rat wird zum Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der externen Evaluation unterrichtet.


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in den Jugendhilfeausschuss verwiesen