Nachtrag: 08.01.2008
Sitzung: 21.01.2008 AVR/026/2008
Antrag: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln
Zusatz: (Tischvorlage)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss über den Änderungsantrag:
1.
Der § 28
– Personalangelegenheiten der Hauptsatzung der Stadt Köln wird wie folgt
gefasst:
„(1) Der Oberbürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen
Entscheidungen, soweit gesetzlich oder in dieser Satzung nichts anderes
bestimmt ist.
(2) Für Bedienstete in Führungsfunktionen sind Entscheidungen, die das
beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis des Bediensteten
zur Stadt Köln verändern, durch den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem
Oberbürgermeister zu treffen. Dies gilt nicht bei Entlassungen auf eigenen
Antrag sowie für Entscheidungen, für die gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
(3) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder
treffen. Bei diesen Entscheidungen stimmt der Oberbürgermeister nicht mit. Wird
diese Mehrheit nicht erreicht, gilt Absatz 1.
(4) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiterinnen/ Leiter von
Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einer anderen
Wahlbeamtin/ Wahlbeamten oder dieser/diesem in der Führungsfunktion
vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von
Bediensteten mit Aufgaben einer persönlichen Referentin/ eines persönlichen
Referenten oder einer Pressereferentin/ eines Pressereferenten“
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Anwendung der oben genannten
Absätze 1 bis 3 des § 28 der Hauptsatzung der Stadt Köln eine weitere Regelung
für die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln
zulässig ist. Eine Beschlussfassung ist dann gegebenenfalls mit einer separaten
Vorlage herbeizuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Bediensteten in Führungsfunktionen zur Stadt Köln verändern, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die kommende Ratssitzung verwiesen
Beschluss über die Verwaltungsvorlage:
Der AVR empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussentwurfes:
Der Rat der Stadt Köln macht von seinem Recht gem. § 73 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) Gebrauch und beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (hier: Neufassung von § 28 Hauptsatzung).
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die kommende Ratssitzung verwiesen