Sitzung: 04.05.2020 AVR/0052/2020
Zusatz: (zurückgestellt aus der abgesagten Sitzung vom 16.03.2020; bitte halten Sie die Unterlagen bereit)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Vorlage: 0228/2020
Nach einer inhaltlichen Diskussion, regt der Vorsitzende an, die Beratungsfolge um den Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation zu erweitern und die Vorlage vorbehaltlich dessen Zustimmung zu beschließen.
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Zustimmung der Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur
Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes
entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die
Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger
Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet
abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.
Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als
Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt
Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.
Diese besondere Regelung „Straßenmusik
Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum
wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein
Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.