Nach einer inhaltlichen Diskussion, regt der Vorsitzende an, die Beratungsfolge um den Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation zu erweitern und die Vorlage vorbehaltlich dessen Zustimmung zu beschließen.

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Zustimmung der Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt das Pilotprojekt zur Ordnung der Straßenmusik im Geltungsbereich des unmittelbaren Domumfeldes entsprechend des Abgrenzungsplanes für das unmittelbare Domumfeld. Die Festlegungen zum Pilotprojekt erfolgen in Abweichung zur KSO in gültiger Fassung vom 10.01.2018, als eine besondere und vom übrigen Stadtgebiet abweichende Regelung zur Ordnung und Überprüfung der Straßenmusik.

Zu diesem Zweck beschließt der Rat die als Anlage 2 beigefügte 3. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln (KSO) mit der dazu gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan.

Diese besondere Regelung „Straßenmusik Domumfeld“ soll zunächst für zwei Jahre erprobt werden. Nach diesem Zeitraum wird auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zur dauerhaften Lösung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.