Nachtrag: 22.01.2008
Sitzung: 29.01.2008 Rat/028/2008
Antrag: Vorlage-Nr.: 3470/2007 - Maßnahmen gegen Jugendkriminalität
Beschluss: endgültig abgelehnt
I. Beschluss
gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
In Punkt 1, zweiter Unterpunkt „Steuerung und
Intervention durch Streetwork“:
- Im Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder, Jugend und
Familie 1 Koordinierungsstelle Dipl. Soz. Arb., Vgr. IVa Fg 16 BAT sowie 3
Streetworkerstellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg10/17 BAT
eingerichtet.
- Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden entsprechende
Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
- Für 2 weitere Streetworkerstellen erhält die AWO, die für die
Stadt Aufgaben der Jugendgerichtshilfe übernommen hat, einen Zuschuss von
115.200€
Punkt 1, dritter Unterpunkt Aufzunehmendes
Suchtclearing:
- Auf das Projekt Suchtclearing im Punkt 1, dritter Unterpunkt wird
verzichtet. Die veranschlagten Mittel werden vielmehr zur Wieder-auflegung
des 2005 eingestellten Anti-Agressivitäts-Trainings von Schülern
verwendet, die kurz vor einem Schulverweis stehen. Damals fand das
Anti-Agressivtäts-Training nur bei Hauptschülern Anwendung. Das Programm
soll durch die bereitgestellten Mittel zum einen auch auf andere
Schulformen ausgeweitet werden, zum anderen sollen damit freie Träger
unterstützt werden, die Anti-Agressivitäts-Training für minderjährige und
heranwachsende Gewalttäter anbieten.
Punkt 2 wird durch folgenden Wortlaut
ersetzt:
Der
Rat beschließt weiterhin:
- den Ausbau der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Justiz und
Polizei mit dem mittelfristigen Ziel des Aufbaus eines Hauses des
Jugendrechts in Anlehnung an das Stuttgarter Modell.
- bei Justiz und Polizei darauf hinzuwirken, dass das Kölner
Intensivtäterkonzept kurzfristig von 100 auf 300 zu betreuende Klienten
ausgeweitet wird.
- dass offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel ausgebaut und konzeptionell gestärkt wird.
- dass analog der neuen Erziehungseinrichtung in Bedburg-Hau mit
verpflichtendem Aufenthalt (Erziehung statt Strafe) in Köln solch eine
aufenthaltsverpflichtende Einrichtung entsteht.
Letzter Absatz (Evaluation) wird wie folgt
geändert:
Die Umsetzung des ersten Maßnahmenpaketes ist
als Einstieg zu betrachten. Die Ergebnisse der jährlich geplanten
Auswertungskonferenz (s. Anlage 4) werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die
Maßnahmen sollen in Hinblick auf die Wirksamkeit einer externen Bewertung
(Evaluation) unterzogen werden. Die Bewertungskriterien für die externe
Evaluation werden zusammen mit der Politik erarbeitet. Der Rat wird zum
Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der externen Evaluation
unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln und bei Stimmenthaltung des Oberbürgermeisters abgelehnt.