Nachtrag: 22.01.2008

Antrag: Vorlage-Nr.: 3470/2007 - Maßnahmen gegen Jugendkriminalität

Beschluss: endgültig abgelehnt

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion:

 

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

 

In Punkt 1, zweiter Unterpunkt „Steuerung und Intervention durch Streetwork“:

 

  • Im Stellenplan 2008 werden hierfür beim Amt für Kinder, Jugend und Familie 1 Koordinierungsstelle Dipl. Soz. Arb., Vgr. IVa Fg 16 BAT sowie 3 Streetworkerstellen Dipl. Soz. Arb., Vgr. Vb/IVb/IVb+VG, Fg10/17 BAT eingerichtet.

 

  • Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2008 werden entsprechende Verrechnungsstellen verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.

 

  • Für 2 weitere Streetworkerstellen erhält die AWO, die für die Stadt Aufgaben der Jugendgerichtshilfe übernommen hat, einen Zuschuss von 115.200€

 

 

Punkt 1, dritter Unterpunkt Aufzunehmendes Suchtclearing:

 

  • Auf das Projekt Suchtclearing im Punkt 1, dritter Unterpunkt wird verzichtet. Die veranschlagten Mittel werden vielmehr zur Wieder-auflegung des 2005 eingestellten Anti-Agressivitäts-Trainings von Schülern verwendet, die kurz vor einem Schulverweis stehen. Damals fand das Anti-Agressivtäts-Training nur bei Hauptschülern Anwendung. Das Programm soll durch die bereitgestellten Mittel zum einen auch auf andere Schulformen ausgeweitet werden, zum anderen sollen damit freie Träger unterstützt werden, die Anti-Agressivitäts-Training für minderjährige und heranwachsende Gewalttäter anbieten.

 

Punkt 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

            Der Rat beschließt weiterhin:

 

  • den Ausbau der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Justiz und Polizei mit dem mittelfristigen Ziel des Aufbaus eines Hauses des Jugendrechts in Anlehnung an das Stuttgarter Modell.
  • bei Justiz und Polizei darauf hinzuwirken, dass das Kölner Intensivtäterkonzept kurzfristig von 100 auf 300 zu betreuende Klienten ausgeweitet wird.
  • dass offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgebaut und konzeptionell gestärkt wird.
  • dass analog der neuen Erziehungseinrichtung in Bedburg-Hau mit verpflichtendem Aufenthalt (Erziehung statt Strafe) in Köln solch eine aufenthaltsverpflichtende Einrichtung entsteht.

 

Letzter Absatz (Evaluation) wird wie folgt geändert:

 

Die Umsetzung des ersten Maßnahmenpaketes ist als Einstieg zu betrachten. Die Ergebnisse der jährlich geplanten Auswertungskonferenz (s. Anlage 4) werden der Politik zeitnah mitgeteilt. Die Maßnahmen sollen in Hinblick auf die Wirksamkeit einer externen Bewertung (Evaluation) unterzogen werden. Die Bewertungskriterien für die externe Evaluation werden zusammen mit der Politik erarbeitet. Der Rat wird zum Abschluss der Modellphase über die Ergebnisse der externen Evaluation unterrichtet.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln und bei Stimmenthaltung des Oberbürgermeisters abgelehnt.