II.       Abstimmung über die Ursprungsvorlage:

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74440/02 für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, im Anschluss an die Wohnbebauung des Stadtteils Neubrück (Räumlich gefasst wird das Plangebiet durch die südlich angrenzende Bebauung entlang der Rösrather Straße sowie durch die Rösrather Straße selbst und die rückwärtigen Flächen entlang den Straßen Neubrücker Ring im Westen, Hüttenweg und Rather Kirchweg im Norden sowie dem Brück-Rather Steinweg im Osten)  -Arbeitstitel: Rather See in Köln – Rath / Heumar - abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4 sowie die abgegebenen Stellungnahmen der erneuten Offenlage gemäß Anlage 5;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 74440/02

nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und der Gruppe GUT zugestimmt.