Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Im Rahmen des neuen KiBiz, gültig ab 01.08.2020, gilt gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 die Zweckbindung für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Köln diese Regelung für das Kindergartenjahr 2020/21 in ihrem Jugendamtsbezirk grundsätzlich anwendet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkung:

 

Frau Schönhals (Diakonisches Werk des ev. Kirchenverbandes) stimmt stellvertretend für Frau Volland-Dörmann (AWO Kreisverband Köln e.V.) ab.