Beschluss: geändert beschlossen

·         Anschließend stellt er den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – erweitert um den geänderten Änderungsantrag der FDP-Fraktion  - zur Abstimmung:

 

 

Geänderter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kölner Gartenordnung zu aktualisieren und an die bestehende Rechtslage auf Bundes- Landes- und EU-Ebene anzupassen. Insbesondere sind auch die in den vergangenen Jahren beschlossenen städtischen Initiativen mit zu berücksichtigen.

 

Als Schwerpunkt der Überarbeitung soll dabei insbesondere auf eine stärkere ökologische Funktion der Gartenflächen geachtet werden.

 

 

Dabei ist auch zu prüfen, ob für folgende Sachverhalte Änderungsbedarf besteht:

·         Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der "Schwarzliste" stehen (Änderung des Ausnahmetatbestandes des Erhalts in einen Regeltatbestand, wenn keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt)

·         Vorschreiben einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (Wildblumenwiese, Teich, Hecke aus einheimischen Gehölzen)

·         Klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten (z. B. Totholzecke, Trockenmauer, Wildkräuterecke), die der Natur Vorrang gegenüber ästhetischen Gesichtspunkten gibt.

·         Förderung einheimischer Pflanzen

·         Wegfall Solarflächenbegrenzung (auf Dachfläche und Seite der Laube)

·         Anreize für den Einsatz von Gartengeräten, die nicht benzin- oder dieselangetrieben sind

·         Überarbeitung der "Schwarzliste" der pflanzbaren Gehölze (keine einheimischen Arten verbieten)

·         Prüfung, in welcher Form der Verstoß gegen Pestizideinsatz oder Salzeinsatz (auch zur Unkrautbekämpfung) geahndet werden kann.

·         Höhere Hecken zulassen (ggf. auch "Fenster" möglich machen.)

·         Bei der Anlage von Gartenzäunen soll auf eine Durchlässigkeit Kleinsäugetiere (z.B. Igel) geachtet werden.

·         Prüfung, ob der Beginn der Vogelschutzzeit auf den 31.01 geändert werden kann (Klimawandel)

·         Kleintierhaltung erlauben, wenn keine Belästigung der Nachbarn vorliegt.

·         Möglichkeiten der ökologisch nachhaltigen Wegeunterhaltung (z.B. Schotterrasen)

 

Die Änderungen sind mit dem Kreisverband der Kölner Kleingärtner und den Umweltverbänden abzustimmen. Ist kein Konsens zu erzielen, sind die Alternativen darzustellen.

 

Die aktualisierte Gartenordnung ist dem Umweltausschuss zum Beschluss vorzulegen.

 

1.    Änderung

Die Vorschrift einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche wird nicht auf Ebene jedes Einzelgartens verfolgt.  Eine ökologische und klimatische Aufwertung der Allgemeinflächen ist erstrebenswert.

 

2.    Ergänzung

Die Förderung einheimischer Pflanzen wird ergänzt um die Förderung von Pflanzen, die im Rahmen des Klimawandels hier heimisch werden können.

 

3.    Ergänzung

Die Stadt wird aufgefordert zu prüfen, wie weit sie in ihrem Umweltbildungsauftrag die Fortbildung in den Kleingartenanlagen, ggf. mit der VHS und anderen, entwickeln kann und das Umweltbildungskonzept um diese Zielgruppe ergänzt werden sollte.

 

4.    Streichung

Auf politische Vorgaben für die Gestaltung von Zäunen in Kleingartenanlagen wird verzichtet.

 

5.    Ergänzung

Die neue Regelung soll die Nutzung von Erdwärme fördern und ggf. auch die Förderung durch Dritte möglich machen.

 

6.    Ergänzung

Das Verbot des Befahrens der Wege mit Motorfahrzeugen gilt nicht für elektrisch motorisierte Rollstühle und Fahrräder. Dies muss auch nicht beantragt werden.

 

7.    Ergänzung

Die Haltung von Bienen gemäß §10(3) der heutigen Gartenordnung wird auf eine Anzeigepflicht umgestellt.

 

8.    Ergänzung

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, ihre beim 100-jährigen Jubiläum der Kleingärtner dargestellte Perspektive für einen neuen Vertrag im Ausschuss für Umwelt und Grün als Mitteilung zur Diskussion zu stellen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke