Sitzung: 08.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1072/2020
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 63419/02 für das Gebiet innerhalb des Kölner Grüngürtels zwischen der
Militärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher
sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den
Bebauungsplan 63419/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9
Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen
geheime Abstimmung
10 Ja Stimmen
7 Nein Stimmen
2 Enthaltungen