Zusatz: Der Ersetzungsantrag wurde in der gemeinsamen Sondersitzung der vorberatenden Fachausschüsse erneut in die jeweiligen Gremien verwiesen.

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

 

1.         Der Rat der Stadt Köln stellt fest,

-           dass die Vorschläge der Verwaltung zur Ausweisung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) im neuen Regionalplan den seitens der Be-zirksregierung Köln festgestellten Flächenbedarf für Köln bis 2043 bei weitem nicht decken,

-           dass der im Gewerbe- und Industrieflächengutachten der Stadtverwaltung festgestellte Bedarf an neuen Gewerbe- und Industrieflächen im Regionalplan nicht gedeckt ist,

-           dass das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Er-mittlung des künftigen Wohnungsbedarfs und der Wohnungsnachfrage einschl. Flächenbedarfs in Köln bis 2040 weiterhin nicht vorliegt. Lt. Verwaltung soll in diesem Gutachten ein Abgleich mit den seitens der Bezirksregierung Köln ermittelten Flächenbedarfen stattfinden (vgl. Beantwortung 3805/2019).

2.         Der Rat weist daher die Vorlage 2887/2019 zur weiteren Überarbeitung an die Verwaltung zurück.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – abgelehnt.