Nachtrag: 28.05.2020

Zusatz: zugesetzt und zugestellt

Beschluss: endgültig abgelehnt

·         Zunächst lässt der Ausschussvorsitzende über den Änderungsantrag der Gruppe GUT abstimmen:

 

Beschluss:


Der Punkt „Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der "Schwarzliste" stehen (Änderung des Ausnahmetatbestandes des Erhalts in einen Regeltatbestand, wenn keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt)“ wird ersetzt durch:

„Erhalt alter (Obst-) Bäume, unabhängig von ihrer Höhe und Standort in der Parzelle.“

Ein weiterer Punkt wird hinzugefügt:

Vorschreiben eines Maximalanteils an versiegelter Fläche von 1/5 der Gartenfläche. Bereits bestehende Hütten haben Bestandsschutz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig abgelehnt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.