Beschluss:
- Der Rat
genehmigt den Entwurf sowie die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes für die Gesamtschule
Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51069 Köln-Dellbrück.
Die Gesamtkosten inklusive
Einrichtung für eine Realisierung im
Passivhausstandard betragen circa 8.130.000 Euro brutto (Baukosten in Höhe von
rund 7.843.000 Euro und Einrichtungskosten in Höhe von rund 287.000 Euro).
- Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Firma
Hochtief PPP Schulpartner Köln P1 GmbH & Co. KG entsprechende
Vereinbarungen zur Durchführung des Neubaus für die Sekundarstufe II, Maßnahmen
im Bestand, Abriss des Pavillonbaus und den späteren Betrieb zu schließen.
- Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht
einem Betrag von 780.000 Euro.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über
den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und
nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
verfügen.
Die an den Betreiber
Hochtief PPP Schulpartner Köln P1 GmbH & Co. KG, Alfredstr.236, 45133 Essen
zu zahlenden Entgelte für die Bauleistungen nach vertraglich vereinbartem
Zahlungsplan und das ab Vertragsbeginn zu zahlende Entgelt für die
Betriebsleistungen werden über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft
abgewickelt.
Die
Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den
Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten
für Reinigung in Höhe von rund 189.039 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus
noch zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
finanziert wird.
Die
konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 205.000 Euro sind im
Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich
82.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln der
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.