Beschluss:

  1. Der Rat genehmigt den Entwurf sowie die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes für die Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad 198-200, 51069 Köln-Dellbrück.

Die Gesamtkosten inklusive Einrichtung für eine Realisierung im Passivhausstandard betragen circa 8.130.000 Euro brutto (Baukosten in Höhe von rund 7.843.000 Euro und Einrichtungskosten in Höhe von rund 287.000 Euro).

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Firma Hochtief PPP Schulpartner Köln P1 GmbH & Co. KG entsprechende Vereinbarungen zur Durchführung des Neubaus für die Sekundarstufe II, Maßnahmen im Bestand, Abriss des Pavillonbaus und den späteren Betrieb zu schließen.
  2. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 780.000 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die an den Betreiber Hochtief PPP Schulpartner Köln P1 GmbH & Co. KG, Alfredstr.236, 45133 Essen zu zahlenden Entgelte für die Bauleistungen nach vertraglich vereinbartem Zahlungsplan und das ab Vertragsbeginn zu zahlende Entgelt für die Betriebsleistungen werden über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgewickelt.

Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 189.039 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben finanziert wird.

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 205.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 82.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.