Geänderter Beschluss:
1.) Die Verwaltung möge prüfen, ob und wie eine flächendeckende
kurzfristige radikale Die Vorschläge der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen
werden umgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität sind
eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus +
0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren.
2.) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss der BV
Innenstadt vom 5.3.2020 mit Nachdruck
umzusetzen und das illegale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren,
illegal abgestellte E-Scooter und Leih-Fahrräder zu entfernen,
Parkscheinautomaten sowie Strom- und Verteilerkästen zu versetzen und
Außengastronomie vom Gehweg auf vorhandene Parkplätze zu verlegen.
3.) Außengastronomische Angebote auf dem Bürgersteig
werden nur genehmigt, wenn dem passierenden Fußverkehr eine Einhaltung der
Abstandregeln möglich bleibt.
4.) Umwidmung der Verkehrsflächen nach Brüsseler Vorbild
in der Kölner Innenstadt zu realisieren ist.
5.) Analog der Vorgehensweise in der Bezirksvertretung
Ehrenfeld wird kurzfristig ein Fachgespräch anberaumt, bei dem die
Umsetzungsmöglichkeiten der heutigen Beschlüsse erörtert werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
Stimmen von Grüne, SPD, Linke, Gut und Deine Freunde gegen die Stimmen von CDU
und FDP zugestimmt.