Beschluss in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2020 (Anlage 20):

1.    Der Rat bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirksregierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen.

3.    Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebeten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen.

4.    Der Rat nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Umweltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen Flächen im weiteren Verfahren.

5.    Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen Partner.  Darüber hinaus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer umfassenden Infrastruktur zu achten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.