Nachtrag: 18.06.2020

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

I.          Abstimmung über den Änderungsantrag:

Beschluss:

1.         Die Verwaltung wird aufgefordert, für alle an der Volkshochschule tätigen Honorarkräfte (auch diejenigen der Integrations- und DaF-Kurse), die weder ein Ausfallhonorar, noch eine sonstige Unterstützung erhalten haben, bei Bund und Land eine Unterstützung rückwirkend zum 12.03.2020 bis zum Wiederbeginn der Kurse zu beantragen. Mittel aus dem Sozialdienstleistergesetz (SODEG) sollen gemäß der Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zur Entschädigung von 75 % des Monatsdurchschnitts des Jahres 2019 verwendet werden.

2.         Falls vom Land oder vom Bund keine Unterstützung möglich ist, soll die Stadt analog zu bisherigen Entschädigungen für Honorarausfälle, die sich am Kurzarbeitergeld orientieren, Entschädigungen für den oben genannten Zeitraum für alle an der VHS tätigen Honorarkräfte auszahlen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Corona-Krise.

3.         Die zusätzliche Deckung des über die Bundes- bzw. Landesförderung hinausgehenden von der Stadt zu erbringenden Bedarfs soll durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV erfolgen. Angesichts der veränderten Lage ist abzuwägen, ob und welche der etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen in welchem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Sofern eine Deckung im Rahmen einer derartigen Bewirtschaftung nicht durch Umschichtungen sichergestellt werden kann, erfolgt eine Deckung durch eine Erhöhung des Fehlbetrags und entsprechend erhöhte Kreditaufnahmen der Stadt, da die zusätzlichen Aufwendung und Auszahlungen seitens des Rates als zeitlich und sachlich unabweisbar zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie angesehen werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.