Nachtrag: 18.06.2020
Sitzung: 18.06.2020 Rat/0062/2020
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0858/2020
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag:
Beschluss:
1.
Die Verwaltung
wird aufgefordert, für alle an der Volkshochschule tätigen Honorarkräfte (auch
diejenigen der Integrations- und DaF-Kurse), die weder ein Ausfallhonorar, noch
eine sonstige Unterstützung erhalten haben, bei Bund und Land eine
Unterstützung rückwirkend zum 12.03.2020 bis zum Wiederbeginn der Kurse zu
beantragen. Mittel aus dem Sozialdienstleistergesetz (SODEG) sollen gemäß der
Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zur Entschädigung von 75 % des
Monatsdurchschnitts des Jahres 2019 verwendet werden.
2.
Falls vom Land
oder vom Bund keine Unterstützung möglich ist, soll die Stadt analog zu
bisherigen Entschädigungen für Honorarausfälle, die sich am Kurzarbeitergeld
orientieren, Entschädigungen für den oben genannten Zeitraum für alle an der VHS
tätigen Honorarkräfte auszahlen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der
Corona-Krise.
3.
Die zusätzliche
Deckung des über die Bundes- bzw. Landesförderung hinausgehenden von der Stadt
zu erbringenden Bedarfs soll durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen
des Dezernats IV erfolgen. Angesichts der veränderten Lage ist abzuwägen, ob
und welche der etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen in welchem Umfang
tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Sofern eine Deckung im Rahmen
einer derartigen Bewirtschaftung nicht durch Umschichtungen sichergestellt
werden kann, erfolgt eine Deckung durch eine Erhöhung des Fehlbetrags und
entsprechend erhöhte Kreditaufnahmen der Stadt, da die zusätzlichen Aufwendung
und Auszahlungen seitens des Rates als zeitlich und sachlich unabweisbar zur
Bewältigung der Covid-19-Pandemie angesehen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.