Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Mülheim

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Mielenforster Straße zwischen An der Ölmühle und Hauswiesenweg, Thurner Kamp bis ca. Haus Nr. 38 und einer bogenförmigen Linie zwischen Thurner Kamp und Mielenforster Straße mit einer Breite von ca.60 m und 80 m (s. Anlage 1) —Arbeitstitel: Thurner Kamp in Köln-Dellbrück— aufzustellen mit dem Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnungsbau für Einfamilienhaus- und Geschosswohnungsbau mit besonderen Wohnformen und Mehrgenerationenwohnen festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt