Zusatz: abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB für das Flurstück Nr. 25, Flur 39, Gemarkung Köln, Im Zollhafen - Halle 11, Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Rheinauhafen - Halle 11 - in Köln-Altstadt/Süd— einzuleiten mit dem Ziel, großflächigen Einzelhandel (Möbelgeschäft) im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Anmerkung der Verwaltung im Nachgang zur Sitzung:

 

Im dritten Absatz der Seite 2 der Anlage 2 wird aufgeführt, dass für das Möbelgeschäft 136 Stellplätze erforderlich sind. Die Anzahl dieser Stellplätze bezieht sich jedoch nicht nur auf das Möbelgeschäft sondern auf das gesamte Gebäude.

 

Im Ergebnis bleibt die Aussage, dass die Anzahl der Stellplätze sich durch das Möbelgeschäft gegenüber den bereits genehmigten Nutzungen nur unwesentlich erhöht, unverändert.