Herr Seldschopf
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben. Er bittet
jedoch darum, den Beschluss zu ändern
und den Beschlusstext an den Änderungsantrag im Ausschuss für Soziales und
Senioren (Anlage 6) anzupassen.
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschluss abstimmen:
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat
nimmt das von der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für
die Stadt Köln (s. Anlage Förderprogramm)
zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die
Förderung der Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten
Förderprogramms auf sechs neun
weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Änderungsantrag).
Der Rat beschließt die Freigabe der im
Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten
Mittel zur Ausweitung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 358.750
Euro 557.182 €.
Der Rat beschließt
für die Erledigung der mit der Ausweitung der Gemeinwesenarbeit wahrzunehmenden
Aufgaben die Zusetzung von 1,5 2,0
Stellen Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15
TVöD-SuE beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der
Personalkosten in Höhe von 38.550
Euro 51.400 € im Jahr
2020 bzw. 115.650 Euro 154.200 € ab
dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr 2020
bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021. erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel im
Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die
Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen wissenschaftliche Begleitung
in Höhe von jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung
erfolgt aus vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit.
Darüber hinaus
beschließt der Rat für die Dauer von 4 Jahren die Durchführung einer externen
wissenschaftlichen
Begleitung in Höhe von jährlich 62.500€ (Gesamtkosten 250.000€).
Die Finanzierung
erfolgt aus den vorhandenen Mitteln im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung
von Obdachlosigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen