Der
Betriebsausschuss des Gürzenich-Orchesters empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Beschluss:
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 01.01.2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2019 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2018 bis 31.8.2019 festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2018 bis zum 31.8.2019 in Höhe von EUR 739.121,41, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2018/2019 in Höhe von EUR -156.498,19 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 891.619,60 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.000,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.