Beschluss:
Der Rat nimmt das von
der Verwaltung entwickelte Förderprogramm: Gemeinwesenarbeit für die Stadt Köln
(s. Anlage Förderprogramm) zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Förderung der
Gemeinwesenarbeit auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms auf sechs
weitere Fördergebiete auszuweiten (s. Anlage zum Beschlussvorschlag).
Der Rat beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan
2020/2021 im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel zur Ausweitung
der Förderung der Gemeinwesenarbeit in Höhe von jährlich 358.750 Euro.
Der Rat beschließt für die Erledigung der mit der Ausweitung der
Gemeinwesenarbeit wahrzunehmenden Aufgaben die Zusetzung von 1,5 Stellen
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in der Vergütungsgruppe S15 TVöD-SuE beim
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Deckung der Personalkosten in Höhe von 38.550 Euro im Jahr 2020 bzw. 115.650 Euro
ab dem Jahr 2021 sowie anteiliger Sachkosten in Höhe von 8.550 Euro im Jahr
2020 bzw. 25.600 Euro ab dem Jahr 2021 erfolgt ebenso durch vorhandene Mittel
im Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Darüber hinaus beschließt der Rat für die Dauer von 4
Jahren die Durchführung einer externen wissenschaftliche Begleitung in Höhe von
jährlich 62.500 Euro (Gesamtkosten 250.000 Euro). Die Finanzierung erfolgt aus
vorhandenen Mitteln in Teilplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.