RM Breite freut
sich und dankt dafür, dass die Sportverwaltung mit anderen Ämtern Verhandlungen
aufgenommen hat, um für die Sporthallen ein Format zu finden, dass auch den
Anforderungen und Wünschen des Vereinssports Rechnung trägt. Allerdings ist es
bisher nicht gelungen, die Gebäudewirtschaft dafür zu sensibilisieren, sich
grundsätzlich des Themas Zwei- und Mehrfachhallen anzunehmen. In diesem
Zusammenhang verweist RM Breite auch auf den gefassten Grundsatzbeschluss zum
Bau von Zweifach-Sporthallen. Die seitens der FDP-Fraktion befragten Fachleute
waren der Meinung, dass gerade an diesem Standort eine Zweifach-Sporthalle
möglich ist. Die FDP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen, aber künftig kritisch
betrachten, ob die Gebäudewirtschaft die Möglichkeiten für Mehrfachhallen
fachlich fundiert und intensiv prüft. Herr Beigeordneter Voigtsberger
untermauert, dass künftig in den Beschlussvorlagen deutlicher dargestellt
werden muss, dass die Prüfung zum Bau von Mehrfachsporthallen qualifiziert und
fachlich fundiert erfolgt ist und sagt dies zu.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI):
zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes für
eine 3-zügige Grundschule inklusive einer Hausmeisterdienstwohnung sowie einer 1-fachTurnhalle für die Gemeinschaftsgrundschule
Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung
und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der Planung ist die in der Anlage aufgeführte
Raumliste zu Grunde zu legen (Anlage 1).
Die Planungskosten bis einschließlich
Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-schätzung auf rund 1.130.000 €.
Die aus dem städtischen Haushalt zu
finanzierenden Planungskosten in Höhe von rd. 335.000 € sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und
in Höhe von rd. 795.000 € im
Haushaltsjahr 2022 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt