Nachtrag: 12.08.2020 Nummer 16

Zusatz: zugesetzt 12.08.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung der bislang als niedrigschwellige Eingliederungshilfen nach dem 6. Kapitel des Sozialgesetzbuch (SGB) XII vorgehaltenen offenen und niederschwelligen Angebote für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden Gesundheitsstörungen als Leistungen nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).

 

Gleichzeitig beschließt der Rat überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 6.032.804,17 € für das Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 6.334.444,18 € für das Haushaltsjahr 2021 in Teilergebnisplan 0701, Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

Der Rat beschließt weiter, die für die Bearbeitung der niedrigschwelligen Eingliederungshilfen beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vorgehaltenen Ressourcen (A 11; 24,5 Wochenstunden) zum Gesundheitsamt zu verlagern.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.