Nachtrag: 12.08.2020 Nummer 16
Sitzung: 20.08.2020 SOZ/0047/2020
Zusatz: zugesetzt 12.08.2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2200/2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung
der bislang als niedrigschwellige Eingliederungshilfen nach dem 6. Kapitel des
Sozialgesetzbuch (SGB) XII vorgehaltenen offenen und niederschwelligen Angebote
für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden Gesundheitsstörungen als
Leistungen nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).
Gleichzeitig beschließt der Rat
überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 6.032.804,17 € für das
Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 6.334.444,18 € für das Haushaltsjahr 2021 in
Teilergebnisplan 0701, Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Der Rat beschließt weiter, die für die
Bearbeitung der niedrigschwelligen Eingliederungshilfen beim Amt für Soziales,
Arbeit und Senioren vorgehaltenen Ressourcen (A 11; 24,5 Wochenstunden) zum
Gesundheitsamt zu verlagern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.