Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter Berücksichtigung Variante 1 mit einer Verbindung in Richtung Auenweg und der Variante 2 mit einer Verbindung in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) weiterzuverfolgen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.

Die aus dieser Variante entstehenden Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen. Die Stadt wird dazu eine Umsetzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB abschließen.

 

2.  Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten.

 

3.  Der Rat beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020.

 

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.