Der
Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschluss des
Verkehrsausschusses an und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung die Planung der Fuß- und Radwegerampe an der rechtsrheinischen
nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Auenweg unter
Berücksichtigung Variante 1 mit
einer Verbindung in Richtung Auenweg
und der Variante 2 mit einer Verbindung
in Richtung Rheinufer bis zur Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI)
weiterzuverfolgen.
Die
Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Deutsche Bahn AG.
Die aus dieser Variante entstehenden
Mehrkosten – im Vergleich zum 1:1-Ersatz - werden von der Stadt Köln getragen.
Die Stadt wird dazu eine Umsetzungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB
abschließen.
2. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die weiterführende Fuß- und
Radwegbrücke zur Überbrückung des Auenweges mit anschließender Rampe zur
Luise-Straus-Ernst-Straße (MesseCity) bis
zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten.
3.
Der Rat
beschließt zur Finanzierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahme die
außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 -
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bei Finanzstelle 6901-1202-1-0270, Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke, im
Haushaltsjahr 2020.
Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan
aus der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.