Beschluss des Hauptausschusses:

Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügliche Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis.

Er bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in der von ihr beschriebenen Form zu bewerben und zu begleiten.

Beschluss des Rates:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.