Beschluss des
Hauptausschusses:
Der
Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügliche
Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis.
Er
bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in
der von ihr beschriebenen Form zu bewerben und zu begleiten.
Beschluss des Rates:
Der
Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.