Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur Kenntnis.

Ebenfalls nimmt er

1.    die gängige Praxis, dass vom Robert-Koch-Institut definierte Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in Köln bereits adäquat untergebracht werden, und

2.    dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen das Konzept zu Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus dem Jahr 2004 überprüft und bei Bedarf unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten weiterentwickelt,

zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.