Beschluss:
Der
Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur
Kenntnis.
Ebenfalls
nimmt er
1.
die gängige
Praxis, dass vom Robert-Koch-Institut definierte Risikogruppen sowie vulnerable
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in Köln bereits adäquat
untergebracht werden, und
2.
dass die
Verwaltung gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen das Konzept zu
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus dem Jahr 2004 überprüft und
bei Bedarf unter
rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen
Aspekten weiterentwickelt,
zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.