Beschluss:

Der Rat beschließt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie der städtischen Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH und des Schwimmleistungszentrums gemäß Anlage 1 als Bestandteil jedes gemäß Anlage 2 abgeschlossenen Nutzungsvertrages.

Gleichzeitig beschließt der Rat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie des Neptunbades (Sportstättensatzung) vom 07.07.1998 gemäß Anlage 3.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.