Beschluss:
Der
Rat beschließt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Benutzung von
Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie der städtischen
Nutzungszeiten in den Bädern der KölnBäder GmbH und des
Schwimmleistungszentrums gemäß Anlage 1 als Bestandteil jedes gemäß Anlage 2
abgeschlossenen Nutzungsvertrages.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von
Sportstätten und Schulbädern der Stadt Köln sowie des Neptunbades
(Sportstättensatzung) vom 07.07.1998 gemäß Anlage 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.