Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      die Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundstück im Bereich Hohenstaufenstraße / Steinstraße, Gemarkung Ensen, Flur 3, Flurstück 256, da in diesem Bereich die Planung eines Regenrückhaltebecken nicht mehr vorgesehen ist und Wohnungsbau realisiert wird.

2.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 74407/02 für das Gebiet zwischen der Steinstraße, Cimbernstraße und der Hohenstaufenstraße—Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße / Steinstraße in Köln – Porz-Gremberghoven— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

3.      den Bebauungsplan 74407/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.