Beschluss:
Der Rat beschließt
1. die
Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundstück im Bereich
Hohenstaufenstraße / Steinstraße, Gemarkung Ensen, Flur 3, Flurstück 256, da in
diesem Bereich die Planung eines Regenrückhaltebecken nicht mehr vorgesehen ist
und Wohnungsbau realisiert wird.
2. über die
zum Bebauungsplan-Entwurf 74407/02 für das Gebiet zwischen der Steinstraße,
Cimbernstraße und der Hohenstaufenstraße—Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße /
Steinstraße in Köln – Porz-Gremberghoven—
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
3. den Bebauungsplan 74407/02 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.