Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Bedarf
für die Planung (Leistungsphasen 1 – 9, ohne Lph. 4 und 7, inklusive der
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der örtlichen Bauüberwachung) zur Umgestaltung
der Hauptstraße von
Steinstraße bis Mühlenstraße aus dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt Porz Mitte“
(Maßnahme 1.02) mit Planungskosten in Höhe von 514.000 € an. Gleichzeitig
beauftragt der Rat die Verwaltung, das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines
externen Ingenieurbüros (Generalplaner) einzuleiten und eine entsprechende
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Rat die
Verwaltung, die Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung nach den
Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus anzumelden.
2. Der Rat beschließt für das
Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe
von 434.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (115.000 € in 2022, 60.000
€ in 2023 und 259.000 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze
bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8,
Auszahlung von Baumaßnahmen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei
der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 20.000 € und
für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 60.000 € erfolgt durch außerplanmäßige
Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine veranschlagte,
aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan zu
Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088,
Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die Deckung für die
benötigten Kassenmittel in den Jahren 2020 und 2021.
3. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, für die Mitwirkung eines externen Ingenieurbüros zur Vorbereitung der Vergabe an den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4 und 7).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.