Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 59570/06 für das Gebiet Gemarkung Worringen, Flur 41, beginnend an der Verlängerung der Einmündung des Flurstückes 839 auf das Flurstück 46 entlang dem nördlichen sowie dem östlichen Verlauf des Flurstückes 46, unter Einbeziehung des Flurstückes 891 sowie im Straßenüberquerungsbereich des Flurstückes 152, dem östlichen Verlauf der Flurstücke 860, 49 und 158 folgend, dem südlichen Verlauf des Flurstückes 158 folgend bis zur Further Straße, der östlichen Grenze der Further Straße auf eine Länge von ca. 85 Meter folgend, in einem Abstand von 45 Metern parallel zur westlichen Denkmalgrenze Gilleshof für 55 Meter nach Nordosten, Verlängerung auf die südliche Flurstücksgrenze "Am Hackenbroicher Weg" —Arbeitstitel: Further Straße / Gilleshof in Köln-Roggendorf/Thenhoven — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan 59570/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.