Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Fortführung der bislang als niedrigschwellige
Eingliederungshilfen nach dem 6. Kapitel des Sozialgesetzbuch (SGB) XII
vorgehaltenen offenen und niederschwelligen Angebote für Menschen mit
Behinderung oder schwerwiegenden Gesundheitsstörungen als Leistungen nach dem
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
(ÖGDG NRW).
Gleichzeitig beschließt der
Rat überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 6.032.804,17 € für
das Haushaltsjahr 2020 und in Höhe von 6.334.444,18 € für das Haushaltsjahr
2021 in Teilergebnisplan 0701, Gesundheitsdienste, in Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende
Wenigeraufwendungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Der Rat beschließt weiter,
die für die Bearbeitung der niedrigschwelligen Eingliederungshilfen beim Amt
für Soziales, Arbeit und Senioren vorgehaltenen Ressourcen (A 11; 24,5
Wochenstunden) zum Gesundheitsamt zu verlagern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.