Beschluss:
Der
Rat beschließt die Sanierung der Nord-, Süd- und Westfassade des Bürgerhaus
Stollwerck. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
Die
Gesamtkosten der Maßnahme – einschließlich der Kosten für die Projektsteuerung,
der Baunebenkosten und eines Risikozuschlags von 10 % - belaufen sich auf rund
2,1 Mio. Euro (brutto).
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die städtische Gebäudewirtschaft mit der
Projektsteuerung für die Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.
Gleichzeitig beschließt der Rat zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen im
Haushaltsjahr 2020 in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 2,1 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt
durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe in verschiedenen
Teilergebnisplänen des Haushaltsplans gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.