Nachtrag: 21.08.2020
Sitzung: 07.09.2020 BVZ/0046/2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2435/2020
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2014 stammenden Verlustes von 5.016.046,91 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt