III. Abstimmung über den Ursprungsantrag
mit der mündlichen Ergänzung
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss hat am 08.05.2020 die Verwaltung mit Maßnahmen
beauftragt, unter den Restriktionen der Covid-19-Pandemie den Kölner
Gastronomie-Betrieben befristet eine Ausweitung der Außengastronomie zu
ermöglichen und auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Bearbeitungsgebühren
zu verzichten.
Da ein Ende der Corona-Situation derzeit nicht absehbar ist, beauftragt
der Rat die Verwaltung, diese bewährten Maßnahmen zu verstetigen und zu
erweitern.
Der Rat beauftragt hierzu die Verwaltung,
1. die Genehmigungen für Außengastronomie - auch auf temporären
Erweiterungsflächen - bis zum 31.12.2021 formlos
zu verlängern, sofern Gastronomie-Betriebe dies beantragen,
2. Anträge von Gastronomie-Betrieben, die bislang keine
Außengastronomie betreiben, wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen,
3. die Genehmigung von weiteren Pop-up-Biergärten von lokalen
Gastronomie-Betrieben ebenfalls wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen,
4. auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Bearbeitungsgebühren auch für 2021 zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
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Anmerkung:
Mündlicher Ergänzungsantrag von RM
Frank zu Ziffer 1 („formlos zu verlängern“)