Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Beschluss:

Die Angelegenheit wird nach § 5 Abs.10 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen an die Verwaltung überwiesen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.