Beschluss

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit folgenden Änderungen:

-      Im Stadtbezirk Ehrenfeld wird bis zum Gürtel eine Reduktion um mindestens 40 % ermöglicht.

-      Die Ablösesumme für notwendige Stellplätze von Kraftfahrzeugen der Gebietszone I wird im Stadtteil Ehrenfeld innerhalb des Anwohnerparkgebiets EHRE I – IV ausgeweitet.

-      Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf eine Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.

Die Aussetzung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze durch geeignete Mobilitatsalternativen gilt nicht erst ab 80 Stellplätzen, sondern ab der ersten Wohneinheit


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).