Sitzung: 05.10.2020 BV4/0055/2020
Zusatz: übernommen aus der Sitzung am 07.09.2020
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3217/2019
Beschluss
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“
nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit folgenden Änderungen:
- Im Stadtbezirk Ehrenfeld wird bis zum
Gürtel eine Reduktion um mindestens 40 % ermöglicht.
- Die Ablösesumme für notwendige Stellplätze
von Kraftfahrzeugen der Gebietszone I wird im Stadtteil Ehrenfeld innerhalb des
Anwohnerparkgebiets EHRE I – IV ausgeweitet.
- Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf eine
Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.
Die Aussetzung der
Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze durch geeignete
Mobilitatsalternativen gilt nicht erst ab 80 Stellplätzen, sondern ab der
ersten Wohneinheit
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).