Herr Kau erklärt, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Wahl der Bezirksbürgermeister/in und deren Stellvertreter in einem Wahlgang geheim und ohne Aussprache abgestimmt wird.

 

Die abgegebenen Stimmen der 19 Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter sind anschließend nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mithilfe des Höchstzahlverfahrens nach d´Hondt auszuwerten.

 

Wie soeben unter Tagesordnung 3 beschlossen wurde, sind 3 Stellvertreterinnen und Stellvertreter des/der Bezirksbürgermeisters/in in einem Wahlgang mit zu wählen.

 

Wahlvorschläge zur Wahl des/der Bezirksbürgermeisters/in können Fraktionen, mehrere Fraktionen gemeinsam oder eine Gruppe von Bezirksvertretern machen.

 

Die Stimmzettel für die Wahl hat die Verwaltung mit den Vorschlägen der Fraktionen vorbereitet.
Es liegen zwei Listen als Wahlvorschläge vor:

 

  1. Liste: 1. Herr Giesen, 2. Frau Sandow, 3. Herr Wolters;
  2. Liste: 1. Herr Görtz.

 

Herr Kau bittet darum, die Wahlentscheidung durch ein Kreuz kenntlich zu machen.

 

Stimmzettel, die Zusätze, mehr als ein Kreuz enthalten oder statt eines Kreuzes einen Namen ausweisen oder lediglich mit ja oder nein versehen sind, sind ungültig.

Wer sich der Stimme enthalten möchte, möge den Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung -also blanko- in die Wahlurne werfen.

Ungültige Stimmen und Enthaltungen zählen zur Berechnung nicht mit.

Die Stimmzähler überprüfen die Wahlurne.

 

Die Schriftführerin, Frau Paßmann, ruft alle Bezirksvertreter und Bezirksvertreterinnen in alphabethischer Reihenfolge (Stimmzähler am Schluss) auf, um einzeln nach Erhalt eines Stimmzettels in der bereit gestellten Wahlkabine zu wählen.

 

Nach Abschluss des Wahlganges zählen die 3 Stimmzähler die Stimmen aus und teilen dem Altersvorsitzenden das Wahlergebnis schriftlich mit.

 

Herr Kau gibt das Wahlergebnis bekannt:

 

„Es sind 19 Stimmen abgegeben worden. Davon war keine Stimme ungültig.

 

Es gab 1 Stimmenthaltung. Diese Stimmen zählen wie vorher gesagt zur Berechnung der Höchstzahlen nicht mit. So bleiben 15 gültige Stimmen.

 

Auf Listenvorschlag 1 entfallen 13 Stimmen.

Auf Listenvorschlag 2 entfallen 5 Stimmen.

 

Damit ist gewählt: Herr Giesen zum Bezirksbürgermeister.

 

„Es sind 19 Stimmen abgegeben worden. Davon war keine Stimme ungültig. Es gab 1 Stimmenthaltung. So bleiben 18 gültigen Stimmen.

Somit sind Frau Sandow zur 1. Stellvertreterin, Herr Görtz zum 2. Stellvertreter und Herr Wolters zum 3. Stellvertreter gewählt.“

 

Alle gewählten Personen nehmen auf Nachfrage des Altersvorsitzenden ihre Wahl an.