Es liegt ein gemeinsamer Ergänzungsantrag aller Fraktionen vor.
Herr BBM Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen:
1. Beschluss:
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Ziffer 4: Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit der
Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau
der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten bedürfen
einer weiteren Beschlussfassung.
Ziffer 5: Zudem wird die
Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bitten,
parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im Ortstermin am
08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle
Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Art zueinander
und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu beteiligende
Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der
Stadtbahn-Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauwerks zu
realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimm.
Sodann lässt Herr BBM Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat stellt den Bedarf fest, die
Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tannenhof,
Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen
rund 487.000 € brutto.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung (einschließlich LPH6 der
HOAI) vorzubereiten.
3.
Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung
und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von
487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle
6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan
aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle
6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.
4.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit der
Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen
Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten
bedürfen einer weiteren Beschlussfassung.
5. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und
die KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses
Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen
Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher,
technischer und wirtschaftlicher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten
(z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig
sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn-Haltestelle Michaelshoven
anstelle eines Brückenbauwerks zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.