Es liegt ein gemeinsamer Ergänzungsantrag aller Fraktionen vor.

 

Herr BBM Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen:

 

1.    Beschluss:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Ziffer 4: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten bedürfen einer weiteren Beschlussfassung.

 

Ziffer 5: Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn-Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauwerks zu realisieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimm.

 

 

Sodann lässt Herr BBM Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen:

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

 

1.   Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven durchzuführen. Die Planungskosten betragen rund 487.000 € brutto.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung (einschließlich LPH6 der HOAI) vorzubereiten.

 

3.   Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 487.000 € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6901-1202-2-0640, Ersatzneubau Brücke am Tannenhof, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan aus der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-0-0310, Grunderneuerung der Mülheimer Brücke.

4.   Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt das Amt 69 zunächst nur mit der Durchführung der Vorentwurfsplanung inklusive Kostenermittlung für einen Ersatzbau der Fußgängerbrücke „Am Tannenhof“. Darüber hinausgehende Aktivitäten bedürfen einer weiteren Beschlussfassung.

5.   Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die HGK und die KVB nachdrücklich darum zu bitten, parallel zur Durchführung dieses Planungsprozesses - wie im Ortstermin am 08.10.2020 zugesagt - einen eigenen Prüfprozess zu starten. Dieser soll alle Notwendigkeiten rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Art zueinander und im Verhältnis zu Dritten (z.B.: Eisenbahnbundesamt, zu beteiligende Kommunen) klären, die notwendig sind, um eine höhengleiche Kreuzung an der Stadtbahn-Haltestelle Michaelshoven anstelle eines Brückenbauwerks zu realisieren.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.