Herr Kau lässt über die beiden Positionen getrennt abstimmen:

 

1.Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt die stellvertretende Bürgeramtsleiterin, Frau Miriam Paßmann, zur Schriftführerin für die Wahlperiode 2020 – 2025, gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW.

 

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

 

2.Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt Frau Carolin Henn als stellvertretende Schriftführerin gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

 

Herr Kau erklärt, dass damit Frau Miriam Paßmann zur Schriftführerin und Frau Carolin Henn  zur stellvertretenden Schriftführerin bestellt sind.