Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gotenring in beiden
Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gotenring in beiden
Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.