Beschluss:
Die BV begrüßt den Fortschritt bei der Entwicklung des Bauvorhabens bzgl. TOP 10.2.11
(Bauvorhaben Keupstr./Schanzenstr. mit Mahnmal) und beschließt ergänzend folgendes:
1. Die BV bekommt vor Unterzeichnung Einsicht in den Städtebaulichen Vertrag der obigen Baumaßnahme, die Eckpunkte bedürfen der Zustimmung der Bezirksvertretung.
2. Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der Bezirksvertretung Mülheim über den Planungsfortschritt und die Konkretisierung der Nutzungen und der Nutzer*innen
3. Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinngemäß im Städtebaulichen Vertrag verankert werden:
- Schaffung einer Mobilitätsstation (evtl. in den Parketagen)
- Ansiedlung eines Vollsortimenters (wenn Supermarkt geplant)
- Tiefgaragenzu-/abfahrt über die Schanzenstr.
- Zusätzlich zu den 30% geförderten Wohnungsbau soll auch ein Anteil (10%)
preisgedämpfter Wohnungsbau berücksichtigt werden
- Grüne Erholungsräume auf den Freiflächen (evtl. auch Fassade) .
- Die Durchlässigkeit des Quartiers (Wegebeziehungen quer über das Privatgrundstück) muss gewährleistet sein.
Sollte die Integration unserer Vorstellungen im Städtebaulichen Vertrag nicht möglich
oder nicht gewünscht sein, so beschließen wir ersatzweise, dass der Bauherr/die
Bauherrin einen Städtebaulichen Wettbewerb durchführt.
Die BV behält sich
vor, bei Nichtbeachtung der bezirklichen Interessen einen
Aufstellungsbeschluss
für einen Bebauungsplan zu fordern. Ein Vorbescheid kann
bis dahin nicht
erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE beschlossen